Ihr gutes Geld.

Je nachdem, wie das Mandat strukturiert ist, bieten wir Ihnen eine am Streitwert orientierte Vergütung gemäß dem Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG), ein Pauschalhonorar oder eine Abrechnung auf Stundenbasis an. Sprechen Sie uns an, welche Abrechnungsart Sie bevorzugen!

Wichtig ist, dass Sie mit der Vergütung ebenso zufrieden sind wie wir.